Drum prüfe…

Rechtsanwalt Veit Reichert Gesellschaftsrecht

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Geschäftsanteile von GmbHs werden tagtäglich übertragen. Doch was passiert, wenn sich die Gründer noch vor Eintragung im Handelsregister wieder auseinandersetzen möchten? Bestehen die Geschäftsanteile und können übertragen werden oder müssen Sie die Eintragung abwarten?

Auch hier kann dem Mandanten geholfen werden: Wir übertragen keine Geschäftsanteile, da diese noch nicht bestehen, sondern ändern die Satzung und verteilen die Geschäftsanteile dort neu. Also Vorsicht, wenn Ihnen jemand Geschäftsanteile einer GmbH vor Eintragung anbietet. Wird die GmbH nicht eingetragen, waren Sie nie Anteilseigner (so im Ergebnis der BGH mit Urteil vom 13.12.2004, Az.: II ZR 409/02 – andere Ansichten finden sich aber zuhauf). Alternativ wäre eine Übertragung des künftigen Geschäftsanteils aber auch möglich.