Online-Shop abmahnsicher machen

Als Betreiber eines Online-Shops stehen Sie unter Beobachtung unzähliger Wettbewerber und Verbraucherschützer. Um so wichtiger ist ein rechtssicherer Online-Shop. Eine erste Maßnahme ist, die folgende Liste durchzuarbeiten. Sie erhalten einen Eindruck, was Sie alles beachten müssen.

In der Liste finden sie häufige Fehler, die zu Abmahnungen führen können. Wenn Sie die folgenden Punkte beachten, beachten Sie mehr als Ihre Händlerkollegen und verringern Ihr Risiko, eine Abmahnung zu erhalten.

Melden Sie sich einfach, wenn Sie Fragen haben.

Impressum

Als Shopbetreiber im Internet benötigen Sie zwingend ein Impressum. Fehler können besonders leicht vermieden werden.

Sie sollten auf jeden Fall

  • den Vornamens des Betreibers ausschreiben
  • Ihre Kontaktangaben vollständig angeben
  • Angaben zur Rechtsform und Vertretungsbefugnisse aufnehmen
  • Registereintragung und Umsatzsteuer-ID angeben (soweit vorhanden)
  • berufsspezifische Angaben machen

Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung

Soweit Sie mit Ihrem Online-Shop auch an Verbraucher verkaufen, müssen Sie zwingend die gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsrechte und die Widerrufsbelehrung aufnehmen. Die letzte aktuell Änderung erfolgte im Juni 2014.

Sie sollten

  • die aktuell vorgeschriebene Widerrufsbelehrung  verwenden
  • die möglichen Alternativen der Belehrung richtig auswählen (z.B. zu Teillieferungen oder zu Lieferungen mit einer Spedition)
  • die Verteilung der Kosten des Widerrufs richtig anführen
  • Rechte der Verbraucher nicht einschränken

Allgemein Geschäftsbedingungen (AGB)

Sie haben keine Pflicht zur Verwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen, da Sie einfach auch das Gesetz gelten lassen können. Jedoch müssen Sie – auch bei Online-Shops nur für Unternehmer – bestimmte Informationen geben, so dass Sie wenigstens rudimentäre Bedingungen letztendlich haben müssen.

Sie sollten unter allen Umständen

  • alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in der vorgeschriebenen Form angeben
  • Lieferzeiten nicht nur als unverbindlich erklären
  • Gerichtsstandsvereinbarungen nicht gegenüber Verbrauchern nutzen
  • die Transportgefahr nicht auf den Kunden überwälzen, wenn der Kunde Verbraucher ist
  • dem Verbraucher nicht auferlegen, dass er die Waren untersuchen und Mängel rügen muss
  • die AGB wirksam einbeziehen, d.h. den Kunden ausdrücklich auf die AGB hinweisen, dem Kunden die Möglichkeit geben, die AGB zur Kenntnis zu nehmen und dafür sorgen, dass der Kunde mit der Geltung der AGB einverstanden ist

Buttonlösung und Checkout-Seite

Der Gesetzgeber möchte, dass dem Kunden deutlich wird, dass er bei dem nächsten Klick einen Vertrags schließt, so dass eine sog. „Button-Lösung“ eingeführt wurde. Bitte denken Sie jedoch auch daran, dass der Bestellprozess und die Checkout-Seite richtig umgesetzt sein müssen.

Sie sollten

  • den Button richtig beschriften
  • Details der Ware auf der Bestellseite angeben
  • den Button auch bei Dienstleistungen einführen

Lieferzeiten

Bei der Angabe von Lieferzeiten werden noch immer häufig Fehler gemacht. Dabei gehen die Gerichte davon aus, dass Lieferungen sofort erfolgen. Bei Lieferungen von mehr als 5 Tagen muss auf eine entsprechende längere Lieferzeit hingewiesen werden.

Sie sollten

  • Angaben zur Berechnung der Lieferzeit machen
  • längere Lieferzeiten angeben, wenn keine Lieferung innerhalb von 5 Tagen erfolgt
  • keine „ca.-Angaben“ machen
  • nicht auf den Zahlungseingang bei Ihnen abstellen

Preisangaben und Versandkosten

Sie müssen Preise korrekt und vollständig angeben. Dazu gehört auch besonders die Umsatzsteuer, d.h. dass Sie Preise gegenüber Verbrauchern als Brutto-Preise angeben müssen. Bitte machen Sie auch Angaben zu Versandkosten und Grundpreisen.

Datenschutzerklärung

Da Sie als Shopbetreiber auf jeden Daten Ihrer Kunden erheben, benötigen Sie auf jeden Fall eine Datenschutzerklärung. Sie müssen Kunden darüber informieren, wie Sie mit personenbezogenen Daten umgehen. Wickeln Sie mit den Daten nur Bestellungen ab, ist eine Unterrichtung des Kunden ausreichend – wollen Sie die Daten weitergeben, müssen Sie eine Einwilligung der Kunde einholen.

Sie sollten

  • eine Datenschutzerklärung haben
  • mitteilen, wie Sie mit Kundendaten umgehen
  • Angaben zu Google Analytics und anderen Diensten machen, sofern vorhanden

Newsletter

Bei dem Bezug von Newslettern sollten Sie darauf achten, dass ein Double-Opt-In-Verfahren besteht.

Sie sollten

  • sich die Bestellung eines Newsletters bestätigen lassen und nicht sofort versenden (single-opt-in)
  • auch im Newsletter ein Impressum haben
  • Bestandskunden auf die Möglichkeit eines Widerspruchs für den Newsletter hinweisen

Texte und Fotos

Bitte achten Sie darauf, dass Bilder und Texte urheberrechtlich geschützt sind. Sie sollten daher sämtliche Bilder und Texte nur mit Zustimmung des Urhebers aufnehmen.

Sie sollten

  • NIEMALS Bilder und Texte ohne Nachfrage übernehmen
  • die Urheber von Bildern nennen

Viel Erfolg und eine abmahnsichere Zeit!