Alle Artikel von Veit Reichert

Achtung – Abmahnung droht: Prüfen Sie jetzt die Einbindung von Google Fonts auf Ihrer Website

Rechtsanwalt Veit Reichert IT-Recht

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I. Warum muss ich das lesen?

 

Derzeit kursieren viele Abmahnungen von Privatpersonen und Abmahnkanzleien wegen der Einbindung von Google Fonts bei Websiten. Dabei wird versucht, von Websitebetreibern Geld zu erhalten, wenn diese Google Fonts auf ihren Websites nicht lokal eingebunden haben.

Davor wollen wir Sie beschützen und wenn die Abmahnung schon kam, Hilfe leisten.

Sie haben noch keine Abmahnung erhalten -> weiter bei II.

Sie haben bereits eine Abmahnung erhalten –> weiter bei III.

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Überwachung im Homeoffice? Macht die Software schon selbst? Vielleicht sollten Sie dann das hier lesen

Rechtsanwalt Veit Reichert IT-Recht

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Corona hat es beschleunigt und die Arbeit im Homeoffice ist für Mitarbeiter heute alltäglich und auch wenn Unternehmen Mitarbeiter wieder bitten, in den Präsenzbetrieb zurückzukommen, wird der Beschäftigungsort Homeoffice nicht gänzlich verschwinden und der Ort der Arbeitsleistung wird hybrider werden. Unser Bundesarbeitsminister hat da schon etwas vorbereitet… Aber überwachen Sie schon ohne es zu wissen?

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Zwischenstand: Cookies und kein Ende

Rechtsanwalt Veit Reichert IT-Recht

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Auch im Jahre 2022 lässt die e-Privacy-Verordnung auf sich warten, so dass weiterhin die DS-GVO den Umgang mit Cookies auf Webseiten regelt. Die französische Ratspräsidentschaft hat bei den weiteren Verhandlungen aufs Gas gedrückt, die Verordnung ist aber noch nicht verabschiedet.

Und es bleibt also: In sehr, sehr vielen Fällen verhindert allein die Gestaltung der Cookie-Banner, dass eine wirksame Einwilligung vorliegt.

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Sauberer Abgang

Rechtsanwalt Veit Reichert Gesellschaftsrecht

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Beim Ausscheiden eines Geschäftsführers aus einer GmbH sind deutlich mehr Aspekte zu beachten, als es bei einem gewöhnlichen Arbeitsverhältnis der Fall ist. Denn man hat es sowohl mit Vorschriften aus dem Gesellschaftsrecht, als auch aus dem Arbeitsrecht zu tun.

Der alleinige Geschäftsführer eines Bauträgers geriet mit einem Gesellschafter der GmbH so in Streit, dass er sein Amt niederlegte und seinen Anstellungsvertrag kündigte – und zwar beides fristlos. Wobei das persönliche Zerwürfnis zwischen den beiden Personen durch die unterschiedlichen Auffassungen der weiteren Unternehmensentwicklung entstand. Parallel zur Amtsniederlegung stand das Unternehmen kurz vor dem Abschluss eines großen Projektvertrags mit einem städtischen Auftraggeber. Da von heute auf morgen kein Bevollmächtigter mehr in der GmbH vorhanden war, platzte der Auftrag. Dem Bauträger entstand ein erheblicher finanzieller Schaden. Deshalb verklagte die Gesellschafterversammlung den ehemaligen Geschäftsführer auf Schadenersatz – zu Recht?

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Prokura, das unbekannte Wesen

Rechtsanwalt Veit Reichert Gesellschaftsrecht

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Die Prokura ist die größtmögliche Vertretungsvollmacht im Unternehmen. Dass die weitreichenden Befugnisse nur an Mitarbeitende übertragen werden, denen ein entsprechendes Vertrauen entgegengebracht wird, ist klar. Doch mit welchen Freiräumen und Grenzen ist die Prokura eigentlich genau ausgestattet?

Der Inhaber eines im Handelsregister eingetragenen Autohauses erteile einem langjährigen Angestellten Prokura, da er sich selbst etwas entlasten wollte. Er ließ das auch ordnungsgemäß im Handelsregister eintragen, wo es entsprechend veröffentlicht wurde. Wenig später erfuhr der Chef, dass der Prokurist Gelder veruntreut hatte und widerrief daraufhin die Prokura. Im gleichen Zuge sprach er auch eine Kündigung aus. Da er von dem Vorfall emotional so berührt war und sich so ärgerte, versäumte er, den Widerruf der Prokura zur Eintragung im Handelsregister anzumelden. Der entlassene Prokurist schloss seinerseits im Namen des Autohauses einen Pachtvertrag über ein Gastronomieobjekt ab. Der Verpächter tat das nach Einblick in das Handelsregister im guten Glauben und forderte vom Inhaber des Autohauses Regress, nachdem der Betrug aufgeflogen war. Zu Recht?

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