Online-Shop abmahnsicher machen

Als Betreiber eines Online-Shops stehen Sie unter Beobachtung unzähliger Wettbewerber und Verbraucherschützer. Um so wichtiger ist ein rechtssicherer Online-Shop. Eine erste Maßnahme ist, die folgende Liste durchzuarbeiten. Sie erhalten einen Eindruck, was Sie alles beachten müssen.

In der Liste finden sie häufige Fehler, die zu Abmahnungen führen können. Wenn Sie die folgenden Punkte beachten, beachten Sie mehr als Ihre Händlerkollegen und verringern Ihr Risiko, eine Abmahnung zu erhalten.

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Urteile zu den Informationspflichten für Unternehmer

Rechtsanwalt Veit Reichert IT-Recht

iStock.com/joci03

Ich habe in früheren Beiträgen auf die Informationspflichten für Unternehmer hingewiesen. Zwischenzeitlich haben wir ein paar Urteile hierzu.

Nach Ansicht des OLG Koblenz, Urteil vom 25.01.2017, Az.: 9 W 426/16, muss der Hinweis auf die OS-Schlichtungsplattform auch von eBay-Händler gemacht werden und nicht nur von Unternehmen, die einen Online-Shop unter einer eigenen Domain betreiben. Falls nicht, können Sie abgemahnt werden.

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Informationspflichten für Unternehmer zur Alternativen Streitbeilegung nach § 37 VSBG

Rechtsanwalt Veit Reichert IT-Recht

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Unternehmer müssen seit dem 01.02.2017 bestimmten Informationspflichten genügen.

In diesem Bereich bestehen drei grundlegende Pflichten. Zu Art 14 ODR-VO und die bereits länger bestehende Pflicht für Online-Händler zur Verlinkung auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) können Sie sich hier informieren. Zu § 36 VSBG finden Sie hier mehr.

Und nachfolgend steht etwas über die Pflicht aus § 37 VSBG.

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Informationspflichten für Unternehmer zur Alternativen Streitbeilegung nach § 36 VSBG

Rechtsanwalt Veit Reichert IT-Recht

iStock.com/skegbydave

Unternehmer müssen seit dem 01.02.2017 bestimmten Informationspflichten genügen.

In diesem Bereich bestehen drei grundlegende Pflichten. Zu Art 14 ODR-VO und die bereits länger bestehende Pflicht für Online-Händler zur Verlinkung auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) können Sie sich hier informieren. Zu § 37 VSBG finden Sie hier mehr.

Und nachfolgend steht etwas über die Pflicht aus § 36 VSBG.

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