Online-Shop abmahnsicher machen

Als Betreiber eines Online-Shops stehen Sie unter Beobachtung unzähliger Wettbewerber und Verbraucherschützer. Um so wichtiger ist ein rechtssicherer Online-Shop. Eine erste Maßnahme ist, die folgende Liste durchzuarbeiten. Sie erhalten einen Eindruck, was Sie alles beachten müssen.

In der Liste finden sie häufige Fehler, die zu Abmahnungen führen können. Wenn Sie die folgenden Punkte beachten, beachten Sie mehr als Ihre Händlerkollegen und verringern Ihr Risiko, eine Abmahnung zu erhalten.

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Vertrag nach UN-Kaufrecht oder deutschem Handelsrecht?

Rechtsanwalt Veit Reichert Handelsrecht

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Da ich gerade mit einem Mandanten ein Gespräch über die Erstellung seines Lieferantenvertrages hatte und dabei die Frage auftauchte, ob er seinen Vertrag nach deutschem Handelsrecht oder doch lieber nach UN-Kaufrecht abschließen sollte, hier ein kurzer Abriss der wesentlichen Unterschiede.

Bei Anwendung des UN-Kaufrechts im Gegensatz zu deutschem Zivilrecht ergeben sich ein paar Vor- und Nachteile, die je nach Zielsetzung Ihres Vertrages entweder abgeändert werden sollten oder möglicherweise dafür sprechen, doch deutsches Recht anzuwenden.

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Informationspflichten für Unternehmer zur Alternativen Streitbeilegung nach § 36 VSBG

Rechtsanwalt Veit Reichert IT-Recht

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Unternehmer müssen seit dem 01.02.2017 bestimmten Informationspflichten genügen.

In diesem Bereich bestehen drei grundlegende Pflichten. Zu Art 14 ODR-VO und die bereits länger bestehende Pflicht für Online-Händler zur Verlinkung auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) können Sie sich hier informieren. Zu § 37 VSBG finden Sie hier mehr.

Und nachfolgend steht etwas über die Pflicht aus § 36 VSBG.

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Texan-Shoot-Out oder Auktionsverfahren in GmbH-Satzungen

Rechtsanwalt Veit Reichert Gesellschaftsrecht

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Dritte sollen daran gehindert werden, Gesellschafter in einer GmbH zu werden. In einer losen Reihe werden hier ein paar Gestaltungsmöglichkeiten beleuchtet.

In Folge 2 habe ich aufgezeigt, aus welchen Gründen ein Vorkaufsrecht nicht zwingend den besten Schutz für die verbleibenden Gesellschafter bietet, und in Folge 3 woran bei der Ausgestaltung von Ankaufsrechten gedacht werden sollte. In Folge 4 habe ich Mitverkaufsrechte und Mitverkaufspflichten vorgestellt.

Hier mehr zu einem Auktionsverfahren.

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Mitverkaufsrechte und Mitverkaufspflichten in GmbH-Satzungen

Rechtsanwalt Veit Reichert Gesellschaftsrecht

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Dritte sollen daran gehindert werden, Gesellschafter in einer GmbH zu werden. In einer losen Reihe werden hier ein paar Gestaltungsmöglichkeiten beleuchtet.

In Folge 2 habe ich aufgezeigt, aus welchen Gründen ein Vorkaufsrecht nicht zwingend den besten Schutz für die verbleibenden Gesellschafter bietet, und in Folge 3 woran bei der Ausgestaltung von Ankaufsrechten gedacht werden sollte.

Hier mehr zu Mitverkaufsrechten und -pflichten.

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Ankaufsrechte in GmbH-Satzungen

Dritte sollen daran gehindert werden, Gesellschafter in einer GmbH zu werden. In einer losen Reihe werden hier ein paar Gestaltungsmöglichkeiten beleuchtet.

In Folge 2 habe ich aufgezeigt, aus welchen Gründen ein Vorkaufsrecht nicht zwingend den besten Schutz für die verbleibenden Gesellschafter bietet.

Nachfolgend mehr zu Ankaufsrechten.

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Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist seit dem 01.04.2016 in Kraft

Rechtsanwalt Veit Reichert IT-Recht

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Seit dem 01.04.2016 ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft, mit dem in Deutschland die EU-Richtlinie 2013/11/EU (ADR-Richtlinie) umgesetzt wurde.

Damit wird es in der EU bald ein Netz von Verbraucherschlichtungsstellen geben, an die sich Verbraucher und Unternehmen bei Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen wenden können – entweder an branchenspezifische oder in Branchen, in denen es noch keine branchenspezifische Schlichtungsstelle gibt,  an die Allgemeine Schlichtungsstelle.

Ab dem 01.02.2017 werden neben den Informationspflichten über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten erweiterte Informationspflichten geben.

Informationspflichten für Online-Händler zur Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten seit dem 9.1.2016 nach Art. 14 ODR-VO

Unternehmer müssen seit dem 09.01.2016 bestimmten Informationspflichten genügen.

In diesem Bereich bestehen drei grundlegende Pflichten. Zu Art 14 ODR-VO und die Pflicht für Online-Händler zur Verlinkung auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) finden Sie nachfolgend mehr.

Zu § 36 VSBG finden Sie hier mehr und zu der Pflicht aus § 37 VSBG hier.

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