Im Rahmen unserer Tätigkeit im Handelsrecht (HGB) beschäftigen wir uns mit dem Privatrecht der Kaufleute, hierzu gehört u.a. das Vertriebsrecht, zusätzlich deutsches und europäisches Kartellrecht und die entsprechenden Gruppenfreistellungsverordnungen, womit sich dieser Bereich mit dem Wettbewerbsrecht überschneidet.

Wir kümmern uns um Einkaufsverträge und Lieferverträge und Ansprüche von Lieferanten, Kunden, Handelsvertretern und Vertragshändlern im Rahmen der Durchführung und Beendigung der Verträge, wie etwa Untersuchungs- und Rügepflichten, Ansprüche auf Buchauszüge und Handelsvertreterausgleich. Selbstverständlich klagen wir auch Ihre Ansprüche ein und verteidigen Sie gegen unberechtigte Forderungen Dritter.

In dieses Rechtsgebiet fällt unsere Unterstützung bei Planung und Umsetzung Ihrer Vertriebsstrukturen, die Gestaltung und Überarbeitung Ihrer kommerziellen Verträge, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Formulare und Unterstützung Ihres Vertragsmanagements.

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