Rechtsgebiete

Damit Sie bestmöglich beraten werden, beschränken wir uns auf die Rechtsgebiete, die für Sie in Ihrem täglichen Leben und Ihren Geschäftsvorfällen relevant sind.

Obwohl sich Lösungen meistens aus Berücksichtigung mehrerer ineinandergreifende Gebiete ergeben, listen wir Ihnen hier die Hauptgebiete unseres Beratungsangebots einzeln auf, damit Sie einen ersten Überblick über unsere Tätigkeit erhalten. Auf der Seite Fokus finden Sie eine Zusammenfassung unserer Leistungen aus dem Blickwinkel täglicher Lebenssachverhalte.

Gerne klären wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch, ob wir Ihnen mit unserem Angebot helfen können.

Rufen Sie uns einfach an.

Zivilrecht

Die Beratung im Zivilrecht für Sie umfasst Ansprüche des täglichen Lebens aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), unabhängig ob aus Kaufvertrag, Werkvertrag oder Dienstleistungsvertrag. Dabei bildet das allgemeine Zivilrecht die Grundlage für z.B. den Abschluss von Verträgen, Voraussetzungen rechtlicher Erklärungen und von Stellvertretungen, sowie die Grundlage von Fristen, Terminen und Verjährungen.

Zum Zivilrecht allgemein gehört auch unsere Tätigkeit zu Themen wie Probleme bei Kaufvertrag oder Werkvertrag, Gewährleistungen, Produkthaftung, Garantien, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Schadensersatz. Dabei wenden wir unser Know-How sowohl bei der Ausarbeitung oder Überarbeitung Ihrer Verträge und Formulare an als auch im Rahmen von Gerichtsprozessen.

Wir betrieben auch ihr Forderungsinkasso und sind bei der Zwangsvollstreckung für Sie tätig.

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Handelsrecht

Im Rahmen unserer Tätigkeit im Handelsrecht (HGB) beschäftigen wir uns mit dem Privatrecht der Kaufleute, hierzu gehört u.a. das Vertriebsrecht, zusätzlich deutsches und europäisches Kartellrecht und die entsprechenden Gruppenfreistellungsverordnungen, womit sich dieser Bereich mit dem Wettbewerbsrecht überschneidet.

Wir kümmern uns um Einkaufsverträge und Lieferverträge und Ansprüche von Lieferanten, Kunden, Handelsvertretern und Vertragshändlern im Rahmen der Durchführung und Beendigung der Verträge, wie etwa Untersuchungs- und Rügepflichten, Ansprüche auf Buchauszüge und Handelsvertreterausgleich. Selbstverständlich klagen wir auch Ihre Ansprüche ein und verteidigen Sie gegen unberechtigte Forderungen Dritter.

In dieses Rechtsgebiet fällt unsere Unterstützung bei Planung und Umsetzung Ihrer Vertriebsstrukturen, die Gestaltung und Überarbeitung Ihrer kommerziellen Verträge, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Formulare und Unterstützung Ihres Vertragsmanagements.

Neues zum Handelsrecht

Gesellschaftsrecht

Unsere Beratung für Sie im Gesellschaftsrecht umfasst das Recht der Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, GmbH, KGaA, engl. Limited) und der Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, stille Gesellschaft, Unterbeteiligungen) sowie Stiftungs- und Vereinsrecht als auch Umwandlungsrecht.

Wir beraten Gesellschaften und Gesellschafter von der Gründung bis zur Nachfolgeplanung. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Vor- und Nachteile verschiedener Rechtsformen und sorgen für rechtssichere Umstrukturierungen und Umwandlungen. Wir fertigen für Sie auch Gesellschafts- und Geschäftsführerverträge und helfen Ihnen bei der Verwaltung Ihres Unternehmens, etwa bei der Durchführung von Gesellschafterversammlungen und der Vorlage von Beschlüssen.

Neues zum Gesellschaftsrecht

IT-Recht und Internetrecht

Wir erstellen und verhandeln Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und IT- Verträge und passen diese dem deutschen Recht und Markt an, unabhängig davon, ob Verträge online oder offline geschlossen werden sollen.

Dabei umfasst das IT-Recht eine Vielzahl von Konstellationen, bei denen wir Sie unterstützen können: Wir formulieren, beurteilen und verhandeln Softwareverträge, Hardwareverträge und IT-Projektverträge, Pflegeverträge, Lizenzverträge, Vertriebsverträge, Serviceverträge, Service-Level-Agreements (SLA), Verträge über Software-as-a-Service (SaaS), Urheberrechte, Outsourcing oder Open-Source- Software. Sie erhalten Unterstützung bei dem Einsatz Freier Software.

Wir helfen Ihnen bei dem Einsatz von Servern außerhalb der EU und beraten Sie zu den EU-Standardvertragsklauseln.

Sie erhalten Unterstützung bei Ihrem E-Commerce und dem Internetrecht durch rechtssichere Online-AGB, rechtliche Absicherung Ihrer Website und Beratung beim Datenschutzrecht, bei Verträgen mit Providern und dem Domainrecht. Wir helfen Ihnen bei der Formulierung der Informationspflichten auf Ihrer Website.

Und wenn Sie eine Abmahnung oder eine Unterlassungsklage erhalten haben, klären wir Sie über bestehende Risiken auf und helfen Ihnen mit unserem Know-How, Ihr weiteres Vorgehen zu planen und umzusetzen, sei es durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Verhandlungen oder der gerichtlichen Rechtsverteidigung.

Neues zum IT-Recht und Internetrecht

Datenschutzrecht

Das Datenschutzrecht hat in den letzten Jahren eine steile Karriere hinter sich. War es in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts ein absolutes Nischengebiet, hat es durch diverse Novellierungen des Gesetzgebers eine stetige Aufwertung erfahren – manchmal zum Leidwesen des einen oder anderen Unternehmers.

Wir helfen Ihnen, die Vorgaben und Regelungen des Datenschutzrechts passgenau für Sie und Ihr Unternehmen umzusetzen und Datenschutzverstöße zu verhindern.

Wir helfen Ihnen, Verträge zur Auftragsverarbeitung zu erstellen, zu verhandeln und abzuschließen. Wir helfen Ihnen beim Datenschutz im Cloud Computing, bei der Verwendung von Kundendaten für Marketing und Werbung, bei dem Einsatz von Social Media und der Einhaltung des Beschäftigtendatenschutzes.

Wir sind Ansprechpartner, wenn es um Schadensersatz nach Datenschutzverstößen geht oder Verhandlungen und Verfahren mit den entsprechenden Behörden drohen oder bereits begonnen haben. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl Ihres externen und internen Datenschutzbeauftragten und begleiten Ihre Vertragsverhandlungen. Wir sind Ansprechpartner Ihres Datenschutzbeauftragten und helfen Ihnen bei Schulung von Mitarbeitern.

Neues zum Datenschutzrecht

Wettbewerbsrecht

Die gesetzlichen Spielregeln fairen wirtschaftlichen Verhaltens werden als Wettbwewerbsrecht zusammengefasst, wobei häufig in das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterteilt wird. Wir unterstützen Sie in diesem Gebiet mit Kenntnissen des Wettbewerbsrechts (UWG), des Markenrechts, des Datenschutzrechts (BDSG) und verwandter Vorschriften wie etwa der Preisangabenverordnung (PAngV) als auch des europäischen und deutschen Kartellrechts (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB) sowie der einschlägigen europäischen Gruppenfreistellungsverordnungen.

Wir sichern Ihren Auftritt im Wettbewerb durch Schutz Ihrer Marken, Kennzeichen und Prüfung Ihrer Marketing- und Werbemaßnahmen, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, unabhängig davon, ob es sich um Anzeigen, Kataloge, Flyer, Datenschutzerklärungen oder Teilnahmebedingungen von Gewinnspielen handelt. Wir berücksichtigen, auf welchem Kanal Sie kommunizieren – Online, Print, Telefon, TV oder Kino. Sie erhalten durch uns Rechtssicherheit bei Ihrem Internetauftritt, Ihrer Homepage und Ihren Social-Media-Aktivitäten.

Selbstverständlich verfolgen wir auch die Rechtsverletzungen Ihrer Mitbewerber und verteidigen Ihre Interessen bei gegen Sie erhobenen Vorwürfen. Wir helfen Ihnen bei Abmahnung, einstweiliger Verfügung, Abschlusschreiben und Hauptsacheverfahren.

Neues zum Wettbewerbsrecht

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht beschäftigt sich mit Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und deren Koalitionen. Das Arbeitsrecht wird nicht durch ein einheitliches Gesetz geregelt, vielmehr existieren unterschiedliche Rechtsquellen, deren Kenntnis für eine Beratung erforderlich ist.

Wir helfen Ihnen bei Ihren arbeitsrechtlichen Fragen durch unser Know-How in diesen Rechtsquellen wie bspw. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG), des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) und weiterer einzelner arbeitsrechtlicher Gesetze und Regelungen.

Unsere Beratung im Arbeitsrecht für Sie umfasst die gesamte Lebensdauer eines Arbeitsverhältnisses und erstreckt sich von der Anbahnung durch Stellenangebot und Ausschreibung, den Gesprächen mit Bewerbern über die Erstellung Ihrer Verträge bis hin zu Lösungen bei Störungen und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wir vertreten außergerichtlich und gerichtlich Ihre Interessen bei Abmahnungen, Kündigungen, Arbeitszeugnissen und sonstigen arbeitsrechtlichen Maßnahmen und Auseinandersetzungen. Sie erhalten Rat zu kollektivrechtlichen Verhandlungen und Fragestellungen und Betriebsvereinbarungen.

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