Die Beratung im Zivilrecht für Sie umfasst Ansprüche des täglichen Lebens aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), unabhängig ob aus Kaufvertrag, Werkvertrag oder Dienstleistungsvertrag. Dabei bildet das allgemeine Zivilrecht die Grundlage für z.B. den Abschluss von Verträgen, Voraussetzungen rechtlicher Erklärungen und von Stellvertretungen, sowie die Grundlage von Fristen, Terminen und Verjährungen.
Zum Zivilrecht allgemein gehört auch unsere Tätigkeit zu Themen wie Probleme bei Kaufvertrag oder Werkvertrag, Gewährleistungen, Produkthaftung, Garantien, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Schadensersatz. Dabei wenden wir unser Know-How sowohl bei der Ausarbeitung oder Überarbeitung Ihrer Verträge und Formulare an als auch im Rahmen von Gerichtsprozessen.
Wir betrieben auch ihr Forderungsinkasso und sind bei der Zwangsvollstreckung für Sie tätig.