Unsere Beratung für Sie im Gesellschaftsrecht umfasst das Recht der Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, GmbH, KGaA, engl. Limited) und der Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, stille Gesellschaft, Unterbeteiligungen) sowie Stiftungs- und Vereinsrecht als auch Umwandlungsrecht.

Wir beraten Gesellschaften und Gesellschafter von der Gründung bis zur Nachfolgeplanung. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Vor- und Nachteile verschiedener Rechtsformen und sorgen für rechtssichere Umstrukturierungen und Umwandlungen. Wir fertigen für Sie auch Gesellschafts- und Geschäftsführerverträge und helfen Ihnen bei der Verwaltung Ihres Unternehmens, etwa bei der Durchführung von Gesellschafterversammlungen und der Vorlage von Beschlüssen.

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