Auch im Jahre 2022 lässt die e-Privacy-Verordnung auf sich warten, so dass weiterhin die DS-GVO den Umgang mit Cookies auf Webseiten regelt. Die französische Ratspräsidentschaft hat bei den weiteren Verhandlungen aufs Gas gedrückt, die Verordnung ist aber noch nicht verabschiedet.
Und es bleibt also: In sehr, sehr vielen Fällen verhindert allein die Gestaltung der Cookie-Banner, dass eine wirksame Einwilligung vorliegt.