Im Arbeitsrecht gibt es das Weisung- oder auch Direktionsrecht. Damit kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Tätigkeiten seiner Arbeitnehmer näher bestimmen. Das Ganze muss sich aber im Rahmen des Arbeitsvertrags bewegen und die Weisungen müssen nach sogenanntem billigem Ermessen erfolgen. Doch dazu später mehr.