Schlechte Nachrichten überbringt keiner gerne – was Sie als Arbeitgeber bei Absagen beachten sollten.

Rechtsanwältin Pia Tkotz Arbeitsrecht

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Es ist schön, als Arbeitgeber einem Bewerber mitzuteilen, dass man sich für ihn entschieden hat. Häufiger jedoch wird es notwendig sein, dass Sie Kandidaten absagen müssen. Und absagen sollten Sie alle Kandidaten – und zwar nicht, weil es arbeitsrechtlich notwendig ist, sondern weil das „ob“ ebenso wie das „wie“ einer Absage Einfluss auf Ihr Corporate Image und Employer Branding hat.

Rechtlich gilt es dabei zwei grundsätzliche Dinge zu beachten:

  • Wie sollte die Absage formuliert werden?

Was passiert mit den Bewerbungsunterlagen der Kandidaten, denen abgesagt wurde?

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