Da ich gerade mit einem Mandanten ein Gespräch über die Erstellung seines Lieferantenvertrages hatte und dabei die Frage auftauchte, ob er seinen Vertrag nach deutschem Handelsrecht oder doch lieber nach UN-Kaufrecht abschließen sollte, hier ein kurzer Abriss der wesentlichen Unterschiede.
Bei Anwendung des UN-Kaufrechts im Gegensatz zu deutschem Zivilrecht ergeben sich ein paar Vor- und Nachteile, die je nach Zielsetzung Ihres Vertrages entweder abgeändert werden sollten oder möglicherweise dafür sprechen, doch deutsches Recht anzuwenden.