Unternehmer müssen seit dem 09.01.2016 bestimmten Informationspflichten genügen.
In diesem Bereich bestehen drei grundlegende Pflichten. Zu Art 14 ODR-VO und die Pflicht für Online-Händler zur Verlinkung auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) finden Sie nachfolgend mehr.
Zu § 36 VSBG finden Sie hier mehr und zu der Pflicht aus § 37 VSBG hier.