Informationspflichten für Unternehmer zur Alternativen Streitbeilegung nach § 37 VSBG

Rechtsanwalt Veit Reichert IT-Recht

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Unternehmer müssen seit dem 01.02.2017 bestimmten Informationspflichten genügen.

In diesem Bereich bestehen drei grundlegende Pflichten. Zu Art 14 ODR-VO und die bereits länger bestehende Pflicht für Online-Händler zur Verlinkung auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) können Sie sich hier informieren. Zu § 36 VSBG finden Sie hier mehr.

Und nachfolgend steht etwas über die Pflicht aus § 37 VSBG.

Informationspflicht nach § 37 VSBG

Wenn Sie

  • Unternehmer sind und
  • Verbraucher als Kunden haben und
  • die außergerichtliche Verhandlung nach einem Streit mit diesem Kunden scheitert,

dann müssen Sie dem Verbraucher nach dem Scheitern der Verhandlungen eine Mitteilung senden wie folgt.

Vorsicht! Die Mitteilung muss per Mail, Post oder Fax erfolgen, die Mitteilung auf der Website ist nicht ausreichend.

a) Mitteilung wenn Sie nicht an einer Streitschlichtung teilnehmen:


Die für uns zuständige Verbraucherschlichtungsstelle wäre die

NAME DER SCHLICHTUNGSSTELLE, ANSCHRIFT, TELEFON- UND FAXNUMMER, WEBSITE

Wir werden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor
 dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und sind hierzu auch nicht verpflichtet.


(Wenn Sie nicht wissen, welche Verbraucherschlichtungsstelle Sie aufnehmen sollten, nehmen Sie die Daten der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle. Hier finden Sie weitere Schlichtungsstellen.)

b) Mitteilung wenn Sie an einer Streitschlichtung freiwillig teilnehmen:


Die für uns zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die

NAME DER SCHLICHTUNGSSTELLE, ANSCHRIFT, TELEFON- UND FAXNUMMER, WEBSITE

Wir werden freiwillig an einem Streitbeilegungsverfahren vor
 dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen.


(Wenn Sie nicht wissen, bei welcher Verbraucherschlichtungsstelle Sie freiwillig teilnehmen sollten, nehmen Sie vielleicht die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle und nehmen deren Daten auf. Hier finden Sie weitere Schlichtungsstellen.)

c) Mitteilung wenn Sie an einer Streitschlichtung teilnehmen müssen:


Die für uns zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die

NAME DER SCHLICHTUNGSSTELLE, ANSCHRIFT, TELEFON- UND FAXNUMMER, WEBSITE

Wir sind verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor
 dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


(Fügen Sie bitte die Daten der Stelle ein, bei der Sie zwingend teilnehmen müssen.)


Das Bundesjustizministerium hat das hier mal übersichtlich aufgemalt.