Ungewollte Langzeitbeziehung

Rechtsanwältin Pia Tkotz Arbeitsrecht

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Ein befristeter Arbeitsvertrag bietet Arbeitgeber:innen erhebliche Vorteile – unter anderem Flexibilität für die Planung. Kein Wunder, dass inzwischen fast 40 Prozent aller Neueinstellungen zeitlich befristet sind. Allerdings ist die Befristung nur dann gültig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Andernfalls gilt der Arbeitsvertrag als unbefristet.

Nach Abschluss seines BWL-Studiums startete ein Berufsanfänger seine Karriere im Controlling eines mittelständischen IT-Unternehmens. Damit sich Unternehmen und Arbeitnehmer gegenseitig besser kennenlernen können, wurde der Arbeitsvertrag auf ein halbes Jahr befristet – was nicht unüblich ist. Da die Fachabteilung nach der sechsmonatigen Zusammenarbeit aber mit den Leistungen des neuen Mitarbeiters nicht ganz zufrieden war, ließ die Personalabteilung den Vertrag auslaufen und schrieb die Stelle neu aus. Der Fall schien erledigt.

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Sauberer Abgang

Rechtsanwalt Veit Reichert Gesellschaftsrecht

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Beim Ausscheiden eines Geschäftsführers aus einer GmbH sind deutlich mehr Aspekte zu beachten, als es bei einem gewöhnlichen Arbeitsverhältnis der Fall ist. Denn man hat es sowohl mit Vorschriften aus dem Gesellschaftsrecht, als auch aus dem Arbeitsrecht zu tun.

Der alleinige Geschäftsführer eines Bauträgers geriet mit einem Gesellschafter der GmbH so in Streit, dass er sein Amt niederlegte und seinen Anstellungsvertrag kündigte – und zwar beides fristlos. Wobei das persönliche Zerwürfnis zwischen den beiden Personen durch die unterschiedlichen Auffassungen der weiteren Unternehmensentwicklung entstand. Parallel zur Amtsniederlegung stand das Unternehmen kurz vor dem Abschluss eines großen Projektvertrags mit einem städtischen Auftraggeber. Da von heute auf morgen kein Bevollmächtigter mehr in der GmbH vorhanden war, platzte der Auftrag. Dem Bauträger entstand ein erheblicher finanzieller Schaden. Deshalb verklagte die Gesellschafterversammlung den ehemaligen Geschäftsführer auf Schadenersatz – zu Recht?

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