Das Arbeitsrecht beschäftigt sich mit Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und deren Koalitionen. Das Arbeitsrecht wird nicht durch ein einheitliches Gesetz geregelt, vielmehr existieren unterschiedliche Rechtsquellen, deren Kenntnis für eine Beratung erforderlich ist.
Wir helfen Ihnen bei Ihren arbeitsrechtlichen Fragen durch unser Know-How in diesen Rechtsquellen wie bspw. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG), des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) und weiterer einzelner arbeitsrechtlicher Gesetze und Regelungen.
Unsere Beratung im Arbeitsrecht für Sie umfasst die gesamte Lebensdauer eines Arbeitsverhältnisses und erstreckt sich von der Anbahnung durch Stellenangebot und Ausschreibung, den Gesprächen mit Bewerbern über die Erstellung Ihrer Verträge bis hin zu Lösungen bei Störungen und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wir vertreten außergerichtlich und gerichtlich Ihre Interessen bei Abmahnungen, Kündigungen, Arbeitszeugnissen und sonstigen arbeitsrechtlichen Maßnahmen und Auseinandersetzungen. Sie erhalten Rat zu kollektivrechtlichen Verhandlungen und Fragestellungen und Betriebsvereinbarungen.