GmbH-Geschäftsführer unterliegen der Sozialversicherungspflicht – nur in Ausnahmefällen ist dies anders und es fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Diese rechtlichen Grundlagen gelten auch bei Familiengesellschaften, so die Sozialgerichte in Deutschland. Auch wenn diese rechtliche Wertung bereits seit einigen Jahren besteht, sind bei vielen Gesellschaften notwendige Änderungen leider noch nicht vollzogen.
Eine Ausnahme, die zur Sozialversicherungsfreiheit führt, liegt vor, wenn ein GmbH-Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter der GmbH ist und die Geschicke der Gesellschaft bestimmen kann. Doch ab wann ist das so?