Zwischenstand: Cookies und kein Ende

Rechtsanwalt Veit Reichert IT-Recht

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Auch im Jahre 2022 lässt die e-Privacy-Verordnung auf sich warten, so dass weiterhin die DS-GVO den Umgang mit Cookies auf Webseiten regelt. Die französische Ratspräsidentschaft hat bei den weiteren Verhandlungen aufs Gas gedrückt, die Verordnung ist aber noch nicht verabschiedet.

Und es bleibt also: In sehr, sehr vielen Fällen verhindert allein die Gestaltung der Cookie-Banner, dass eine wirksame Einwilligung vorliegt.

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