„Safe Harbor“ und kein Ende. Wir wissen seit der Sache Schrems, dass der EuGH Safe Harbor nicht ganz so überzeugend findet (EuGH, Urteil vom 06.10.2015, Az. C-362/14).
Es folgten sofort Hinweise, dass es aber immerhin noch die Standardvertragsklauseln gäbe.