Sind die EU-Standardvertragsklauseln die nächsten?

Rechtsanwalt Veit Reichert Handelsrecht

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„Safe Harbor“ und kein Ende. Wir wissen seit der Sache Schrems, dass der EuGH Safe Harbor nicht ganz so überzeugend findet (EuGH, Urteil vom 06.10.2015, Az. C-362/14).

Es folgten sofort Hinweise, dass es aber immerhin noch die Standardvertragsklauseln gäbe.

Es handelt sich um Musterverträge für die Datenübermittlung, immerhin von der EU-Kommission abgesegnet. Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein wendet die Grundsätze des EuGH an und kommt zu dem Ergebnis, dass die Übermittlung von Daten, die auf Basis der EU-Standardvertragsklauseln in die USA übermittelt werden, auch unzulässig sei. Ob dies auch andere Stellen so sehen, wird sich zeigen – vielleicht unter Schmerzen.