Die Haftung von Access Providern

Rechtsanwalt Veit Reichert IT-Recht

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Der BGH greift das Thema Netzsperren mal von einer anderen Seite auf. Liegen irgendwo Links zu rechtlich geschütztem Material herum und wollen Rechteinhaber den Zugriff auf Webseiten sperren lassen, ist der Weg an die Hintermänner lang, dunkel und weit.

Was liegt näher, als einfach den Zugriff auf die Website zu unterbinden?

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