Für den BGH spielt es keine Rolle, warum ein Verbraucher widerruft (BGH, Urteil vom 16. März 2016 – VIII ZR 146/15). Die Grenze des Rechtsmissbrauchs ist erst überschritten, wenn der Verbraucher arglistig handele, er beabsichtige, den Verkäufer zu schädigen oder schikanös behandele, was hier nicht der Fall sei.
Es gibt keinen Grund, nicht zu verschlüsseln
Sie wollen irgendwas irgendwie verschlüsseln?
Sie sollten alles ordentlich verschlüsseln.
Wie, finden Sie hier: A Worldwide Survey of Encryption Products – Bruce Schneier und andere
Wahlrecht des Käufers bei einem Anspruch auf Nacherfüllung
Ich erstelle gerade Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Hardware und zum zweiten Mal in dieser Woche will ein Mandant selbst bestimmen, was der Kunde können darf. Dies sieht der Gesetzgeber jedoch so nicht vor.