Haben Sie den Sternchentext einer Autowerbung im Fernsehen schon mal gelesen? Sicher nicht, weder Zeit noch Auflösung reichen aus. Meine Mandaten, die in Printprodukten werden und Unmengen an Text angeben müssen, halten mir dies immer entgegen.
IP-Adressen sind dann doch personenbezogene Daten und die Speicherung muss ausnahmsweise möglich sein
Ich will nicht verhehlen, dass sich der Fachanwalt für IT-Recht in mir ein anderes Ergebnis gewünscht hätte: Nach dem EuGH ist die IP-Adresse ein personenbezogenes Datum, EuGH, Urteil vom 19.10.2016, Az. C-582/14.