Das Medium ist entscheidend – Irreführung und technische Grenzen

Rechtsanwalt Veit Reichert IT-Recht

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Haben Sie den Sternchentext einer Autowerbung im Fernsehen schon mal gelesen? Sicher nicht,  weder Zeit noch Auflösung reichen aus. Meine Mandaten, die in Printprodukten werden und Unmengen an Text angeben müssen, halten mir dies immer entgegen.

Auch wenn meine Mandanten meine Argumente zuweilen ungerne hören, aber die Pflichten des Werbetreibenden orientieren sich auch am konkreten Medium und dessen technischen Grenzen. Print ist einfach weniger flüchtig und zeitlich unbeschränkter als Fernsehen oder Hörfunk. Nach dem EuGH kann die Flüchtigkeit des Mediums dazu führen, dass nur bestimmte Informationen angegeben werden und sonst auf eine Website verwiesen, EuGH,  Urteil vom 26.10.2016, Az.C-611/14 Canal Digital Danmark A/S.

Liebe Mandanten, ich habe heute leider keine besseren Nachrichten.