Drum prüfe, wer sich bindet – doch was ist dabei erlaubt?

Rechtsanwältin Pia Tkotz Arbeitsrecht

iStock.com/RichVintage

Sie haben als Arbeitgeber erfolgreich eine Stellenanzeige geschaltet und interessante Bewerbungen erhalten. Oder Sie sind der Kandidat, der sich über eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch freut. Jetzt möchte man sich natürlich gegenseitig kennenlernen und in einem Auswahlgespräch herausfinden, ob man – fachlich und persönlich – gut zueinander passt. Denn Fehlentscheidungen macht niemand gerne und sie können ggf. sogar schnell teuer werden.

Daher gibt es ein paar Punkte, die für alle Beteiligten wichtig sind.

Als Arbeitgeber dürfen Sie Fragen stellen. Und als Kandidat dürfen Sie Ihre Privatsphäre schützen. In diesem Spannungsfeld bewegen sich die Beteiligten bei einem Auswahlgespräch.

Weiterlesen