Achtung – Abmahnung droht: Prüfen Sie jetzt die Einbindung von Google Fonts auf Ihrer Website

Rechtsanwalt Veit Reichert IT-Recht

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I. Warum muss ich das lesen?

 

Derzeit kursieren viele Abmahnungen von Privatpersonen und Abmahnkanzleien wegen der Einbindung von Google Fonts bei Websiten. Dabei wird versucht, von Websitebetreibern Geld zu erhalten, wenn diese Google Fonts auf ihren Websites nicht lokal eingebunden haben.

Davor wollen wir Sie beschützen und wenn die Abmahnung schon kam, Hilfe leisten.

Sie haben noch keine Abmahnung erhalten -> weiter bei II.

Sie haben bereits eine Abmahnung erhalten –> weiter bei III.

II. Sie haben noch keine Abmahnung erhalten

 

Wie finde ich das mit den Google Fonts raus?

Geben Sie bitte im Internet bei einer Suchmaschine Ihrer Wahl „Google Fonts Checker“ ein und testen Sie die Ergebnisse für Ihre Website.

Auf meiner Website werden Google Fonts nachgeladen, was nun?

Stellen Sie bitte auf eine mögliche lokale Einbindung von Google Fonts um. Kontaktieren Sie bitte Ihren Webprogrammierer oder Ihre Webagentur. Bei einer lokalen Einbindung sind Sie sicher.

III. Sie haben eine Abmahnung erhalten

Als Erstes: Ruhe bewahren.

Als Zweites: Stellen Sie bitte Ihre Website auf eine mögliche lokale Einbindung von Google Fonts um. Kontaktieren Sie dazu bitte Ihren Webprogrammierer oder Ihre Webagentur. Bei einer lokalen Einbindung von Google Fonts sind Sie vor diesen Abmahnungen sicher.

Und danach entscheiden Sie, wie Sie weiter vorgehen:

Aktuell raten wir dazu, auf solche Abmahnungen oder Forderungen nicht direkt zu zahlen. Bis zum heutigen 31.10.2022 ist uns nur ein Urteil des LG München bekannt, bei der ein Websitebetreiber zur Zahlung eines Betrags in Höhe von EUR 100,00 in diesem Einzelfall verurteilt wurde.

Ob auch in Ihrem Fall ein solcher Schaden bei der Gegenseite entstanden ist und in welcher Höhe, ist mehr als fraglich.

Allein auf Grund der schieren Masse der Abmahnungen bzw. Forderungsschreiben ist es höchst unwahrscheinlich, dass eine Klage gegen Sie eingereicht wird, wenn Sie nicht bezahlen.

Wenn Sie selbst eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, entstehen durchaus mehr Kosten als das, was die Gegenseite fordert. Es ist zu vermuten, dass die Gegenseite damit rechnet.

Folgende Möglichkeiten haben Sie:

An die Gegenseite zahlen

Wenn Sie an die Gegenseite bezahlen, sind Sie den Ärger los. Aber warum sollten Sie an jemanden zahlen, nur weil diese Person etwas behauptet und möglicherweise dann etwas passieren könnte?

Eigenen Anwalt einschalten

Sie erhalten guten und sicheren Rechtsrat, zahlen aber sicherlich mehr als die Gegenseite von Ihnen fordert. Sie haben möglicherweise ein besseres Gefühl, sind aber von der Gegenseite in die Lage gebracht worden, selbst eigenes gutes Geld bezahlt zu haben.

Abwarten

Sie legen das Schreiben der Gegenseite einfach weg. Sie warten, was passiert, und die Sache hat sich zunächst erledigt. Ob noch etwas kommt oder nicht, wird sich zeigen (Sie binden aber bitte zunächst Google Fonts lokal ein!).

Verfolgen Sie die weitere Entwicklung; eventuell wird es demnächst weitere Urteile in die eine oder andere Richtung geben oder Verfahren der Datenschutzbehörden.

Verhandeln

Sie machen der Gegenseite einen Vorschlag mit einer niedrigeren Zahlung und hoffen, dass das klappt. Sie haben Aufwand. Wenn die Gegenseite jedoch darauf eingeht, ist die Sache vom Tisch. Allerdings bleibt unklar, wie Sie genau was formulieren, damit das Ganze rechtssicher ist. Wenn Sie Verhandlungen durch einen Anwalt aufnehmen lassen, sind Sie wieder bei Variante 2, und es wird teurer.

Eigenes gerichtliches Vorgehen

Sie nehmen sich den Anwalt und gehen gegen die Gegenseite vor, z. B. durch Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eine negative Feststellungsklage. Hier ist der Ausgang ungewiss, und Sie wissen nicht, welche Kosten wann in welcher Höhe entstehen, und Sie haben Aufwand mit der ganzen Sache.

Was soll ich also nun tun?

Beantworten Sie für sich bitte die Frage, in welchem Verhältnis bei Ihnen persönlich Kosten, Gefühl und Risikobereitschaft stehen und setzen dann einen der oben angeführten Wege um.

Und wenn Sie möchten, helfen wir Ihnen sehr gerne.