Ich habe in früheren Beiträgen auf die Informationspflichten für Unternehmer hingewiesen. Zwischenzeitlich haben wir ein paar Urteile hierzu.
Nach Ansicht des OLG Koblenz, Urteil vom 25.01.2017, Az.: 9 W 426/16, muss der Hinweis auf die OS-Schlichtungsplattform auch von eBay-Händler gemacht werden und nicht nur von Unternehmen, die einen Online-Shop unter einer eigenen Domain betreiben. Falls nicht, können Sie abgemahnt werden.