Urteile zu den Informationspflichten für Unternehmer

Rechtsanwalt Veit Reichert IT-Recht

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Ich habe in früheren Beiträgen auf die Informationspflichten für Unternehmer hingewiesen. Zwischenzeitlich haben wir ein paar Urteile hierzu.

Nach Ansicht des OLG Koblenz, Urteil vom 25.01.2017, Az.: 9 W 426/16, muss der Hinweis auf die OS-Schlichtungsplattform auch von eBay-Händler gemacht werden und nicht nur von Unternehmen, die einen Online-Shop unter einer eigenen Domain betreiben. Falls nicht, können Sie abgemahnt werden.

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Informationspflichten für Unternehmer zur Alternativen Streitbeilegung nach § 37 VSBG

Rechtsanwalt Veit Reichert IT-Recht

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Unternehmer müssen seit dem 01.02.2017 bestimmten Informationspflichten genügen.

In diesem Bereich bestehen drei grundlegende Pflichten. Zu Art 14 ODR-VO und die bereits länger bestehende Pflicht für Online-Händler zur Verlinkung auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) können Sie sich hier informieren. Zu § 36 VSBG finden Sie hier mehr.

Und nachfolgend steht etwas über die Pflicht aus § 37 VSBG.

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Informationspflichten für Unternehmer zur Alternativen Streitbeilegung nach § 36 VSBG

Rechtsanwalt Veit Reichert IT-Recht

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Unternehmer müssen seit dem 01.02.2017 bestimmten Informationspflichten genügen.

In diesem Bereich bestehen drei grundlegende Pflichten. Zu Art 14 ODR-VO und die bereits länger bestehende Pflicht für Online-Händler zur Verlinkung auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) können Sie sich hier informieren. Zu § 37 VSBG finden Sie hier mehr.

Und nachfolgend steht etwas über die Pflicht aus § 36 VSBG.

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Informationspflichten für Online-Händler zur Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten seit dem 9.1.2016 nach Art. 14 ODR-VO

Unternehmer müssen seit dem 09.01.2016 bestimmten Informationspflichten genügen.

In diesem Bereich bestehen drei grundlegende Pflichten. Zu Art 14 ODR-VO und die Pflicht für Online-Händler zur Verlinkung auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) finden Sie nachfolgend mehr.

Zu § 36 VSBG finden Sie hier mehr und zu der Pflicht aus § 37 VSBG hier.

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