Informationspflichten für Online-Händler zur Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten seit dem 9.1.2016 nach Art. 14 ODR-VO

Unternehmer müssen seit dem 09.01.2016 bestimmten Informationspflichten genügen.

In diesem Bereich bestehen drei grundlegende Pflichten. Zu Art 14 ODR-VO und die Pflicht für Online-Händler zur Verlinkung auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) finden Sie nachfolgend mehr.

Zu § 36 VSBG finden Sie hier mehr und zu der Pflicht aus § 37 VSBG hier.

Informationspflichten nach Art. 14 ODR-VO

Wenn Sie

  • Unternehmer sind,
  • Verbraucher als Kunden haben und
  • diese Verträge online per Webshop und/oder per Mail angeboten bzw. geschlossen werden,

dann müssen Sie auf die Existenz der von der EU eingerichteten Online-Streitbeilegungs-Plattform in dem Impressum Ihrer Website hinweisen.

Vorsicht! Das hier betrifft in der Union niedergelassene Unternehmer bzw. Unternehmer, die Verträge mit Verbrauchern in der Union schließen bzw. in der Union niedergelassene Online-Marktplätze.

Nochmal Vorsicht! Der Hinweis sollte bei einem Vertragsschluss per Mail dann bitte in die jeweilige Mail aufgenommen werden. Manche Kollegen sehen das anders, hier finden Sie einen Rat, der Ihr Risiko minimiert.

Hinweis auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform:


Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.


Was, wenn nicht?

Es besteht die Gefahr einer Abmahnung

Und im Streitfall?

Ein Verbraucher oder Unternehmer kann im Streitfall eine Beschwerde über die OS-Plattform einreichen. Der Beschwerdegegner wird über die Beschwerde informiert und die zuständigen Kontaktstellen benannt. Ist der Unternehmer aus branchenspezifischem Spezialgesetz verpflichtet, eine bestimmte Kontaktstelle aufzusuchen, so muss dies innerhalb von 10 Tagen mitgeteilt werden. Einigen sich die Parteien sodann auf eine zuständige Kontaktstelle, so wird das Verfahren grundsätzlich binnen 90 Tagen abgeschlossen.


Das Bundesjustizministerium hat das hier mal übersichtlich aufgemalt.