Urteile zu den Informationspflichten für Unternehmer

Rechtsanwalt Veit Reichert IT-Recht

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Ich habe in früheren Beiträgen auf die Informationspflichten für Unternehmer hingewiesen. Zwischenzeitlich haben wir ein paar Urteile hierzu.

Nach Ansicht des OLG Koblenz, Urteil vom 25.01.2017, Az.: 9 W 426/16, muss der Hinweis auf die OS-Schlichtungsplattform auch von eBay-Händler gemacht werden und nicht nur von Unternehmen, die einen Online-Shop unter einer eigenen Domain betreiben. Falls nicht, können Sie abgemahnt werden.

Und das OLG München, Urteil vom 22.9.2016, Az.: 29 U 2498/169, ist der Ansicht, dass die Pflicht zur Bereitstellung eines OS-Links eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG ist, die dem Interesse auch anderer Marktteilnehmer dient. Damit ist der Verstoß gegen die Pflicht abmahnfähig.

Zum Hinweis auf die EU-Online-Streitbeilegungs-Plattform können Sie sich hier informieren. Zu § 36 VSBG finden Sie hier mehr und zu § 37 VSBG hier.