Kurz und knapp: Wer von seiner gewerblichen Website aus einen Link auf eine externe Seite mit urheberrechtsverletzendem Fotos setzt, begeht eine eigene Urheberrechtsverletzung.
LG Hamburg, Beschluss vom 18.11.2016, Az.: 310 O 402/16
Einzige Methode dagegen: Sie müssen den verlinkten Inhalt prüfen. Was passiert, wenn sich der Inhalt verändert? Wissen wir noch nicht, vermutlich wird es darauf hinauslaufen, ob Sie mit Rechtsverletzungen rechnen mussten.
Und wer bekommt diesen Geist wieder in die Flasche?
P.S. Kennen Sie die Erklärung auf Ihrer Website, was Sie wann bei Ihrer Linksetzung kontrolliert haben? Oder hat dies einfach Ihr Web-Dienstleister für Sie erledigt? Das war bisher schon eine schlechte Idee und wird durch den aktuellen Beschluss des LG Hamburg nicht besser.
Nun denn …