Abgeredet vor der Zeit, gibt nachher keinen Streit – Arbeitsverträge vor Unwirksamkeit schützen

Rechtsanwältin Pia Tkotz Arbeitsrecht

iStock.com/ferrantraite

Qualifizierte Mitarbeitende zu finden ist in Zeiten von Fachkräftemangel gar nicht so einfach. Umso erfreulicher ist es, wenn es für Arbeitgebende und Bewerbende persönlich und fachlich passt. Wenn dann auch noch die Rahmenbedingungen stimmen, stellt sich nur noch die Frage nach dem Arbeitsvertrag. Und dabei gilt es einige Fallstricke zu vermeiden.

Der Inhaber eines mittelständischen Zulieferbetriebs war lange auf der Suche nach einem guten und zuverlässigen Verfahrensmechaniker. Schließlich konnte er einen jüngeren Mitarbeiter gewinnen und war im ersten Beschäftigungsjahr auch sehr zufrieden. Doch dann ließen die Leistungen immer mehr nach und der Mitarbeiter machte regelmäßig einen müden, unausgeschlafenen Eindruck. Schließlich erfuhr der Chef über Flurfunk, dass der Mitarbeiter einer Nebenbeschäftigung in der Gastronomie nachging. Der Mitarbeiter bekam eine Abmahnung und die Nebenbeschäftigung wurde ihm ausdrücklich untersagt. Es kam, wie es kommen musste:

Da im Arbeitsvertrag nur stand, dass Nebentätigkeiten mitzuteilen sind und der Mitarbeiter seinen Vorgesetzten informell von der Nebentätigkeit erzählt hatte, glaubte er im Recht zu sein. Das Arbeitsgericht entschied, dass es dem Arbeitsvertrag an Klarheit fehlte und gab im Zweifel dem Arbeitnehmer Recht. So weit, so schlecht. Hinzu kam, dass das Verhältnis der beiden Parteien fortan gestört war. Nach kurzer Zeit kündigte der Mitarbeiter und der Unternehmer stand erneut vor dem Problem, die Stelle besetzen zu müssen.

Warum ist ein professioneller Arbeitsvertrag wichtig?

Welche Konsequenzen lassen sich nun aus den Erfahrungen in diesem Beispiel ziehen? Man kann den Vorgang natürlich unter „dumm gelaufen“ abhaken. Dann läuft man aber Gefahr, in Zukunft erneut mit Ärger konfrontiert zu werden. Wir raten vielmehr dazu, sich dem Thema Arbeitsvertrag einmal genauer zu widmen. Denn obwohl das Gesetz gar keinen offiziellen Arbeitsvertrag vorschreibt, gibt es triftige Gründe, warum ein Arbeitsvertrag schriftlich geschlossen werden sollte. Für beide Parteien entsteht dadurch Klarheit, auf welcher Basis und unter welchen Bedingungen man zusammenarbeiten möchte. Außerdem werden durch einen professionellen Arbeitsvertrag alle Rahmenbedingungen des vereinbarten Arbeitsverhältnisses dokumentiert und lassen sich im Zweifel leicht beweisen. So bildet ein rechtssicherer Arbeitsvertrag die beste Basis für ein gutes Arbeitsverhältnis und minimiert das Risiko von Rechtsstreitigkeiten.

Reicht ein einfacher Muster-Arbeitsvertrag?

Inzwischen ist die Arbeitswelt längst nicht mehr so standardisiert, wie sie einmal war: Es gibt viele unterschiedliche Beschäftigungsverhältnisse und individuelle Absprachen. Diese Vielfalt lässt sich durch einen einfachen Muster-Arbeitsvertrag aus dem Internet nicht abbilden. Um den Interessen beider Parteien gerecht zu werden und die Gegebenheiten im Unternehmen entsprechend zu berücksichtigen, braucht es einen „maßgeschneiderten“ Arbeitsvertrag. Neben den ganz grundsätzlichen Punkten, wie Vertragsparteien, Beginn und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Tätigkeit und Arbeitsort sowie Arbeitszeit und Entgelt sollten je nach Anstellungsverhältnis noch einige andere wichtige Punkte geregelt werden: Weisungsrechte des Arbeitgebers, Probezeit, Überstunden, Urlaubsregelungen, Verschwiegenheitsverpflichtungen, Regelungen zu Nebentätigkeiten, Wettbewerbsverbote, Kündigungs- und Ausschlussfristen etc.

Welche Fehler können passieren?

Aber Vorsicht: Wenn einzelne Regelungen aus Versehen gegen geltendes Recht verstoßen, können der gesamte Arbeitsvertrag oder zumindest einzelne Klauseln nichtig bzw. unwirksam werden. Außerdem stellt die Rechtsprechung an einen Arbeitsvertrag erhöhte Anforderungen in puncto Transparenz. Die Arbeitnehmenden müssen klar erkennen können, welche Rechte und Pflichten sie im Arbeitsverhältnis haben und welche Regelungen im Einzelnen getroffen wurden. Unklarheiten gehen im Zweifel zu Lasten des Arbeitgebenden.

Bei der Gestaltung eines Arbeitsvertrags besteht die Kunst also darin, alle Regelungen so zu formulieren, dass sie rechtssicher sind und gleichzeitig klar und eindeutig verstanden werden. Dabei unterstützen wir Sie gerne. Wir weisen Sie vertrauensvoll auf kritische Punkte hin und zeigen Ihnen rechtssichere Lösungen auf. Rufen Sie uns einfach an: 069 17 32 62 740 oder schicken Sie uns eine Mail: info@akvr.de. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.