Texan-Shoot-Out oder Auktionsverfahren in GmbH-Satzungen

Rechtsanwalt Veit Reichert Gesellschaftsrecht

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Dritte sollen daran gehindert werden, Gesellschafter in einer GmbH zu werden. In einer losen Reihe werden hier ein paar Gestaltungsmöglichkeiten beleuchtet.

In Folge 2 habe ich aufgezeigt, aus welchen Gründen ein Vorkaufsrecht nicht zwingend den besten Schutz für die verbleibenden Gesellschafter bietet, und in Folge 3 woran bei der Ausgestaltung von Ankaufsrechten gedacht werden sollte. In Folge 4 habe ich Mitverkaufsrechte und Mitverkaufspflichten vorgestellt.

Hier mehr zu einem Auktionsverfahren.

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Mitverkaufsrechte und Mitverkaufspflichten in GmbH-Satzungen

Rechtsanwalt Veit Reichert Gesellschaftsrecht

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Dritte sollen daran gehindert werden, Gesellschafter in einer GmbH zu werden. In einer losen Reihe werden hier ein paar Gestaltungsmöglichkeiten beleuchtet.

In Folge 2 habe ich aufgezeigt, aus welchen Gründen ein Vorkaufsrecht nicht zwingend den besten Schutz für die verbleibenden Gesellschafter bietet, und in Folge 3 woran bei der Ausgestaltung von Ankaufsrechten gedacht werden sollte.

Hier mehr zu Mitverkaufsrechten und -pflichten.

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Ankaufsrechte in GmbH-Satzungen

Dritte sollen daran gehindert werden, Gesellschafter in einer GmbH zu werden. In einer losen Reihe werden hier ein paar Gestaltungsmöglichkeiten beleuchtet.

In Folge 2 habe ich aufgezeigt, aus welchen Gründen ein Vorkaufsrecht nicht zwingend den besten Schutz für die verbleibenden Gesellschafter bietet.

Nachfolgend mehr zu Ankaufsrechten.

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Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist seit dem 01.04.2016 in Kraft

Rechtsanwalt Veit Reichert IT-Recht

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Seit dem 01.04.2016 ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft, mit dem in Deutschland die EU-Richtlinie 2013/11/EU (ADR-Richtlinie) umgesetzt wurde.

Damit wird es in der EU bald ein Netz von Verbraucherschlichtungsstellen geben, an die sich Verbraucher und Unternehmen bei Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen wenden können – entweder an branchenspezifische oder in Branchen, in denen es noch keine branchenspezifische Schlichtungsstelle gibt,  an die Allgemeine Schlichtungsstelle.

Ab dem 01.02.2017 werden neben den Informationspflichten über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten erweiterte Informationspflichten geben.