Ich erstelle gerade Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Hardware und zum zweiten Mal in dieser Woche will ein Mandant selbst bestimmen, was der Kunde können darf. Dies sieht der Gesetzgeber jedoch so nicht vor.
Werbung in der Mainkind als Fachanwalt für IT-Recht
Die Agentur meines Herzens unikatwertvoll hat für eine kleine Kampagne in dem feinen Frankfurter Familienmagazin Mainkind zielgruppengerecht eine Anzeige entworfen.
Mir gefällt es und vielen Dank auf die andere Mainseite!
Wir kennen die Regeln!
Die Regeln für unser Kanzleikartenspiel sind eine Orientierung. Bringen Sie Zunder ins Spiel, wenn Sie Abwandlungen oder komplett andere Regeln festlegen – aber bitte vor dem Spiel!
Drum prüfe…
Geschäftsanteile von GmbHs werden tagtäglich übertragen. Doch was passiert, wenn sich die Gründer noch vor Eintragung im Handelsregister wieder auseinandersetzen möchten? Bestehen die Geschäftsanteile und können übertragen werden oder müssen Sie die Eintragung abwarten?
Backupsoftware und Mitbestimmung des Betriebsrats
Ein Mandant erkennt , dass die Sicherung seiner IT ein Schwachpunkt ist und schafft eine Software an, mit der fortlaufend bootfähige Backups über das interne Netzwerk gemacht werden.
Vorteil: Geht der Rechner nicht mehr, bootet man mit ’seinen‘ Daten auf einem anderen Rechner und weiter geht’s. Ist der Mitarbeiter nicht mit dem Netzwerk verbunden, arbeitet er nicht, da Daten nur zentral vorliegen. Die Software protokolliert dann einen Verbindungsabbruch – jedesmal.
Die vier Freiheiten freier Software
Freie Software wie in Freiheit, nicht wie in Freibier.
Stammt nicht von mir, findet sich bei der Wikipedia und ist richtig, Kann gar nicht oft genug aufgeschrieben werden. Oder mit anderen Worten: 4 Freiheiten: die Software zu verwenden, zu verstehen, zu verbreiten und zu verbessern.
Beschränkungen des Internetvertriebs: verbotene Preisvergleichsmaschinen und Suchmaschinenwerbung
Ein Hersteller will sicherstellen, dass seine Kunden überall mit gleicher Qualität bedient werden.
Also selektiert er alle Vertriebspartner nach eigens von ihm aufgestellten Qualitätskriterien und verbietet nicht einmal einen Vertrieb im Internet. Haken an der Sache:
Sind die EU-Standardvertragsklauseln die nächsten?
„Safe Harbor“ und kein Ende. Wir wissen seit der Sache Schrems, dass der EuGH Safe Harbor nicht ganz so überzeugend findet (EuGH, Urteil vom 06.10.2015, Az. C-362/14).
Es folgten sofort Hinweise, dass es aber immerhin noch die Standardvertragsklauseln gäbe.
Die Haftung von Access Providern
Der BGH greift das Thema Netzsperren mal von einer anderen Seite auf. Liegen irgendwo Links zu rechtlich geschütztem Material herum und wollen Rechteinhaber den Zugriff auf Webseiten sperren lassen, ist der Weg an die Hintermänner lang, dunkel und weit.
Was liegt näher, als einfach den Zugriff auf die Website zu unterbinden?